Rehasport versucht durch gezielte Übungen und Techniken die Körperfunktionen zu stabilisieren und den Beschwerden entgegenzuwirken. Insbesondere infolge von schweren Erkrankungen wie z.B. nach einem Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen bietet der Rehasport Hilfe zur Selbsthilfe.
Für wen ist Rehasport geeignet?
Rehasport eignet sich für chronisch Erkrankte, aber auch für alle, die auf dem Weg sind chronisch zu erkranken. Rehasport orientiert sich an der jeweiligen Diagnose und dem körperlichen Allgemeinzustand. Auch im Anschluss an eine physiotherapeutische Behandlung unterstützt der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg positiv. Allerdings kann Rehasport auch bei akuten Beschwerden verordnet werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Rehaport ist ein Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport. Jeder niedergelassene Arzt kann Rehasport verordnen. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist budgetfrei für den Arzt. Diese umfasst i.d.R. 50 Gymnastikstunden, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen Die vom Arzt ausgestellte Verordnung ist vom Kostenträger (i.d.R. gesetzliche Krankenkasse) zu genehmigen. – Verordnung bei der Krankenkasse zur Bewilligung einreichen und dann schnell zu uns –